In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Versicherte Nutzung:
Versichert ist die private Nutzung des Fahrrads, einschließlich Dienstfahrten.
Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für alle Trainingsund Übungsfahrten, die Teilnahme an Radund Sportveranstaltungen sowie die Teilnahme an Wettkämpfen. Für Beschädigungen gemäß II., Nr. 2 (Beschädigungen) die während der Teilnahme von Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20% des Schadens.
Für Fahrräder, die auch gewerblich genutzt werden, besteht nur Versicherungsschutz, soweit es sich um eine ohne Beschäftigte
ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem Umsatz bis höchstens 20.000 € pro Jahr handelt.
Dokumentversion: 2023.03