In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Versicherte Sachen:
a) Fahrrad
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Hilfsmotor) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (z.B. Sattel, Lenker Gepäckträger, Akku und Lade-/Steuergerät), deren Kaufpreis 15.000 € nicht übersteigt.
b) Fahrrad-Zubehör
Versichert ist darüber hinaus lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör, sofern es zum alltäglichen Gebrauch des Fahrrads dient.
c) Mietrad
Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder, die durch den Versicherungsnehmer oder einer mit ihm im Haushalt lebenden Person von einem gewerblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen gemietet und genutzt werden. Selbiges gilt für Räder, die durch eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Fahrrad in Reparatur befindet.
Der Versicherungsschutz bei Mieträdern beschränkt sich ausschließlich auf die versicherten Gefahren und Schäden gemäß II., Nr. 1 a) bis c) (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub) sowie Nr. 2 a) d) (Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung). Die Ausschlüsse gemäß II. Nr. 3 (Ausschlüsse) bleiben bestehen.
Dokumentversion: 2023.03