In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Beitragsfreie Weiterführung des Vertrages bei Unfalltod des Versicherungsnehmers:
Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge eines Unfallereignisses nach den AUB 2012 GVO, wird der Vertrag für alle durch die vorherigen Regelungen nicht erfassten mitversicherten Personen beitragsfrei weitergeführt bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag.
Dokumentversion: 2017.07