In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Invaliditäts-Anmeldung/ -Eintritt /:
-Feststellung/ -Geltendmachung
Die Frist zur Anmeldung, zum Eintritt und zur Geltendmachung einer Invalidität wird abweichend von den AUB 2012 GVO auf 36 Monate, vom Unfalltag an gerechnet, verlängert.
Abweichend von den AUB 2012 GVO wird die Frist für die ärztliche Feststellung und Anzeige einer Invalidität auf 36 Monate verlängert.
Dokumentversion: 2017.07