In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Übernahme Arztgebühren ohne Höchstsatz:
Abweichend zu den AUB 2012 GVO übernehmen wir die Kosten für Arztgebühren, Atteste etc. zur Begründung des Leistungsanspruches ohne Höchstsatz.
Dokumentversion: 2017.07