In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung ist gestrichen:
In Abänderung zu den AUB 2012 GVO müssen Sie oder die versicherte Person die von uns übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zeitnah zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
Dokumentversion: 2017.07