In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen:
Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.
Dokumentversion: 2017.07