In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Erhöhung der Sofortleistung beim Bau oder Kauf eines Eigenheims:
Vorsorgeversicherung beim Bau oder Kauf eines Eigenheimes
3.1 Wenn Sie während der Gültigkeit des Vertrages selbstgenutztes Wohneigentum erstmalig erwerben oder bauen, erhöhen wir beitragsfrei die versicherte Sofortleistung bei Schwerverletzungen.
Der Versicherungsschutz beginnt
a) mit dem Erwerb des Eigenheimes oder,
b) wenn das Eigenheim noch nicht bezugsfertig war, mit Beginn der Bauarbeiten. Die beitragsfreie Sofortleistung gilt nur unter der Voraussetzung, dass wir von Ihnen spätestens drei Monate nach Erwerb/ Baubeginn eine Nachricht in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) erhalten.
Die beitragsfreie Sofortleistung erhöht sich für Sie und Ihren über diesen Vertrag mitversicherten Lebens-/Ehepartner sowie für beim Bau mithelfende Familienangehörige ersten Grades, sofern Sie über diesen Vertrag versichert sind, jeweils um
30.000,f im 1. Jahr ab Erwerb/ Baubeginn 24.000,f im 2. Jahr ab Erwerb/ Baubeginn 18.000,f im 3. Jahr ab Erwerb/ Baubeginn 12.000,f im 4. Jahr ab Erwerb/ Baubeginn 6.000,f im 5. Jahr ab Erwerb/ Baubeginn
Der Versicherungsschutz endet zum frühesten der folgenden Termine
a) mit dem 5. Jahr nach Erwerb/ Baubeginn
b) mit Veräußerung des Eigenheimes
c) mit Beendigung der Unfallversicherung.
Dokumentversion: 2017.07