In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Rücküberführungskosten oder Bestattungskosten bei Tod im Ausland statt Rücküberführung:
Im Rahmen der Versicherungssumme für Bergungskosten übernehmen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. Bei einem Todesfall im Ausland übernehmen wir wahlweise anstelle der Überführungskosten die Kosten der Bestattung in dem betreffenden Land.
Dokumentversion: 2017.07