In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Betreuung von Kindern, Nachhilfe, Haushaltshilfe:
1. Ist die versicherte Person aufgrund von Unfallverletzungen oder Unfalltod nicht zu der ihr obliegenden Versorgung und Beaufsichtigung der in ihrem Haushalt lebenden Kinder in der Lage, organisieren wir eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe und erstatten die dafür entstehenden und nachgewiesenen Kosten.
2. Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalles nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht.
3. Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe, Kinderbetreung und Nachhilfeunterricht ist auf insgesamt 100,f täglich und auf insgesamt 6 Monate nach dem Eintritt des Unfallereignisses begrenzt. Die Kosten werden zusätzlich zu einer Krankenhaustageund Genesungsgeld-Leistung erstattet.
Dokumentversion: 2017.07