In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Meldefrist bei Unfalltod:
Abweichend von den AUB 2012 GVO beginnt die Meldefrist erst dann, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben.
Dokumentversion: 2017.07