In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Strahlenschäden:
In Abänderung zu den AUB 2012 GVO sind Gesundheitsschäden durch
Röntgenstrahlen
Laserstrahlen,
Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle),
künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie
energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt
mitversichert, sofern sie sich nicht als Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen erzeugenden Apparaten darstellen und keine Berufskrankheiten sind.
Dokumentversion: 2017.07