In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Verdienstausfall bei Selbstständigen:
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so wird ein fester Betrag in Höhe des zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrages, höchstens jedoch 500,f je Unfallereignis, erstattet.
Dokumentversion: 2017.07