In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Vorsorgeversicherung bei Eheschließung und bei der Geburt oder Adoption von Kindern:
1. Wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages heiraten und für Ihren Ehegatten weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine Private Unfallversicherung besteht, so ist Ihr Ehegatte für sechs Monate ab der Heirat beitragsfrei mit
100.000,f für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
10.000,f für den Todesfall
20,-f Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
sowie mit den beitragsfreien Leistungen dieses Vertrages mitversichert.
2. Wird Ihr Ehegatte innerhalb von drei Monaten ab Eheschließung in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
3. Vorsorgeversicherung für Kinder
Ihre während der Wirksamkeit des Vertrages geborenen Kinder sind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres mit
100.000,f für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
10.000,f für den Todesfall
20,f Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
sowie mit den beitragsfreien Leistungen dieses Vertrages beitragsfrei mitversichert.
Wird das Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres in den Vertrag eingeschlossen, gilt Folgendes:
a) der Einschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung,
b) anstelle der vorgenannten Versicherungssummen werden ab dem Einschlusstermin die neuen Versicherungssummen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres beitragsfrei gewährt.
Während der Wirksamkeit des Vertrages von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 14 Jahren sind für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption neugeborenen Kindern gleichgestellt.
Dokumentversion: 2017.07