In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Wundinfektionen und Blutvergiftung:
Als Folge eines Unfallereignisses sind zudem mitversichert:
a) Blutvergiftungen und Wundinfektionen,
b) Infektionen durch geringfügige Hautoder Schleimhaut-Verletzungen, sofern uns das ursächliche Ereignis innerhalb von vier Wochen angezeigt wurde,
c) Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen.
Dokumentversion: 2017.07