In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Leistungskürzung statt Invaliditätsgradminderung:
Abweichend von Ziffer 3 AUB 2012 GVO werden die Leistungen bei der Mitwirkung bei Krankheiten oder Gebrechen die Leistungen gekürzt und nicht der Invaliditätsgrad.
Dokumentversion: 2017.07