In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrissen:
In Erweiterung der AUB 2012 GVO zahlen wir bei unfallbedingten Frakturen und Bänderrissen eine Sofortleistung in Höhe von 200,f je Unfall. Liegen mehrere Frakturen und Bänderrisse vor, ist die Leistung auf 200,f begrenzt.
Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen. Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet.
Dokumentversion: 2017.07