In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Fahrtund Unterbringungskosten für einen Krankenbesuch:
Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten (Anreise-, Verpflegungs-, Übernachtungs und Rückreisekosten) bis zu einem Betrag von 500, f für den Besuch des Lebenspartners oder eines Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades, wenn die versicherte Person unfallbedingt in einem Krankenhaus mehr als 100 km von ihrem ständigen Wohnsitz entfernt behandelt werden muss.
Dokumentversion: 2017.07