In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Ambulante Rehamaßnahmen (Gemischte Institute):
Bei unfallbedingten ambulant durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe des vereinbartem Krankenhaustagegeld pro nachgewiesenem Behandlungstag gezahlt.
Dokumentversion: 2017.07