Übermüdung und Erschrecken gilt als Unfallursache / Unfallverrsicherung 12. März 2025 11:47 In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Übermüdung und Erschrecken gilt als Unfallursache:S. Klausel „Geistesund Bewusstseinsstörungen“ Dokumentversion: 2017.07