In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/ Geiselnahme:
Werden infolge einer Entführung oder Geiselnahme Medikamente nicht oder falsch verabreicht, gilt auch dies als Unfall, wobei in Bezug auf die daraus folgenden Gesundheitsschäden kein Abzug wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (zu Ziffer 3 AUB 2012) vorgenommen wird.
Dokumentversion: 2017.07