In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Psychologische Betreuung:
Wird durch eine direkte oder indirekte Unfalleinwirkung auf die versicherte Person (auch infolge Raubüberfall oder Geiselnahme wenn bei der Polizei als strafbare Handlung angezeigt oder dort protokolliert) oder durch den Unfalltod des Lebenspartners oder eines Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades der versicherten Person eine psychologische Betreuung durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten der versicherten Person erforderlich, übernehmen wir sofern kein anderer Leistungsträger dafür aufkommt die dabei entstehenden Kosten bis 1.000,f.
Dokumentversion: 2017.07