In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Komageld/ Pflegegeld:
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalles in ein Koma (auch künstliches Koma), so werden für die Zeit dieses Zustandes ab dem 1. Tag wöchentlich 200,f gezahlt, längstens bis zu 20 Wochen. Wird die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne von § 15 Nr. 1 Sozialgesetzbuch XI zahlen wir bei Pflegestufe I 20,f
bei Pflegestufe II 40,f
bei Pflegestufe III 60,f
pro Kalendertag der stationären Behandlung; längstens für die Dauer von 20 Wochen.
Dokumentversion: 2017.07