In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Krankenhaustagegeld bei Schäden im Ausland:
Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der Versicherte keinen Wohnsitz hat. Pro Tag wird jedoch maximal ein Betrag von 100,f erstattet, längstens für die Dauer von 21 Tagen.
Dokumentversion: 2017.07