In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Ambulantes Tagegeld (bei Operationen mit Vollnarkose):
Bei einer unfallbedingten, ambulanten Operation mit Narkose (nicht versichert ist Lokalanästhesie) bzw. einer unfallbedingten, ambulanten Versorgung von Knochenbrüchen (ohne Narkose) wird folgende Entschädigung gezahlt: 3 Krankenhaustagegeldsätze, mind. 200 f.
Dokumentversion: 2017.07