In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Arzneiund Hilfsmittel:
Sind für die Behandlung von Unfallfolgen notwendige Geräte sowie Arzneiund Hilfsmittel vor Ort nicht erhältlich, übernehmen wir die entstehenden Versandkosten sowie die evtl. Abgaben beim Zoll, sofern kein anderer Leistungsträger hierfür aufkommt. Die Kosten für die medizinisch notwendigen Geräte sowie für die Arzneiund Hilfsmittel werden jedoch nicht übernommen.
Dokumentversion: 2017.07