In der Unfallverrsicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Tauchtypische Gesundheitsschäden:
In Abänderung von den AUB 2012 GVO erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss.
Dokumentversion: 2017.07