Steigt der Beitrag Ihrer Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung durch eine Beitragsangleichung, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – hier lesen Sie, welche Fristen und Regeln dabei gelten.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers
- mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag durch eine Beitragsangleichung steigt und der Versicherungsschutz gleich bleibt, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Dafür haben Sie ab Erhalt der Mitteilung des Versicherers einen Monat Zeit. Der Versicherer muss Sie in seiner Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen und diese rechtzeitig zusenden. Steigt lediglich die Versicherungsteuer, gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragsangleichung zu kündigen?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung wirkt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Muss der Versicherer mich über mein Kündigungsrecht informieren?
Ja. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Kann ich auch bei einer Erhöhung der Versicherungsteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Gilt das Kündigungsrecht auch, wenn sich der Versicherungsschutz ändert?
Das hier beschriebene Kündigungsrecht gilt, wenn sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15.3 erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.