In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gelten die für den Versicherungsnehmer festgelegten Bestimmungen entsprechend auch für mitversicherte Personen – doch die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag bleibt allein dem Versicherungsnehmer vorbehalten. Was das für Obliegenheiten und die Vorsorgeversicherung bedeutet, erfahren Sie hier.
27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08
Was bedeutet das konkret?
Wenn neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen über die Haftpflichtversicherung geschützt sind, gelten für diese mitversicherten Personen grundsätzlich dieselben Vertragsregeln wie für den Versicherungsnehmer selbst. Über den Vertrag entscheiden und die Rechte daraus ausüben kann jedoch nur der Versicherungsnehmer. Er trägt außerdem gemeinsam mit den Mitversicherten die Verantwortung dafür, dass die vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) eingehalten werden.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen entsprechend auf die Mitversicherten anzuwenden.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für mitversicherte Personen?
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.