Die Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt Sie von berechtigten Forderungen frei. Erfahren Sie, wie der Versicherer Anerkenntnisse handhabt, den Prozess führt, Verteidigerkosten trägt und Rentenrechte ausübt.
5.1 Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche,
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
5.2 Vollmacht des Versicherers und Prozessführung:
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
5.3 Kosten im Strafverfahren:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
5.4 Aufhebung oder Minderung einer Rente:
Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Was bedeutet das konkret?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwei Aufgaben: Sie prüft, ob eine Forderung gegen Sie überhaupt begründet ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sind Ansprüche berechtigt, stellt der Versicherer Sie davon frei. Damit der Versicherer gebunden ist, sollten Anerkenntnisse und Vergleiche mit ihm abgestimmt werden. Im Streitfall führt der Versicherer den Prozess in Ihrem Namen und auf seine Kosten und kann bei Bedarf auch Verteidigerkosten in einem Strafverfahren tragen.
Häufige Fragen
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Sie umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann ist eine Schadensersatzverpflichtung berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Binden Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Versicherers?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden ihn nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer trägt die Kosten eines Rechtsstreits?
Bei einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt und führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08