In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung richtet sich die Vertragsdauer nach dem Versicherungsschein: Verträge ab einem Jahr verlängern sich automatisch, sofern keine Kündigung drei Monate vor Ablauf zugeht. Erfahren Sie, welche Fristen und Kündigungsmöglichkeiten bei kürzeren und längeren Laufzeiten gelten.
16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit Ihres Vertrages steht im Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich immer wieder automatisch um ein weiteres Jahr, solange keine Kündigung rechtzeitig vorliegt. Sehr kurze Verträge unter einem Jahr enden von selbst zum vereinbarten Termin. Bei besonders langen Verträgen über drei Jahre haben Sie ab dem Ende des dritten Jahres jährlich die Möglichkeit zu kündigen. In allen Fällen mit Kündigungsmöglichkeit gilt eine Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauftermin.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Haftpflichtvertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.