In der Elementarversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind
a) Schäden an versicherten Gebäuden oder versicherten Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die
nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
b) Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen. Dies gilt auch in der Außenversicherung
c) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch
aa) Sturmflut,
bb) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe § 3).
Dokumentversion: 2017.12