In der Elementarversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Überschwemmung, Rückstau:
a) Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
bb) Witterungsniederschläge,
cc) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von aa) oder bb).
b) Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dokumentversion: 2017.12