Das sind die Leistungen und Tarifvarianten der GVO Versicherung für die Unfallversicherung mit Stand 2023. Im Folgenden werden alle Inhalte aus der Übersicht detailliert ausgeführt. Die Aufteilung richtet sich nach den jeweiligen Ziffern der AUB 2012 der GVO und zeigt die Unterschiede zwischen den Tarifen VIT und TOP-VIT.
Was ist versichert?
Im Tarif VIT sind Bauch- und Unterleibsbrüche, Erfrieren, Ertrinken und Ersticken, Innovationsklausel/Bedingungsverbesserungen, Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen, Sämtliche Eigenbewegungen/Kraftanstrengungen und Tauchtypische Gesundheitsschäden versichert. Eine allmähliche Einwirkung von Gasen oder Stoffen ist bis 7 Tage abgedeckt. Der Begriff der Plötzlichkeit gilt ebenfalls bis 7 Tage. Allergische Reaktionen, eine allmähliche Einwirkung von Gasen oder Stoffen über mehrere Stunden, Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug, die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse, eine Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen und Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen sind im Tarif VIT nicht vorgesehen. Die Kostenübernahme für die Behandlung in einer Dekompressionskammer ist im Tarif VIT nicht enthalten. Im Tarif TOP-VIT sind zusätzlich Allergische Reaktionen, eine allmähliche Einwirkung von Gasen oder Stoffen auch über mehrere Stunden, Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug und die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse mitversichert. Die Kosten für eine Dekompressionskammer werden bis 50000 Euro übernommen und es besteht eine Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen. Auch Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen sind abgedeckt.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
Beide Tarife bieten eine Verbesserte Gliedertaxe, allerdings mit leicht unterschiedlichen Prozentsätzen. Für den Verlust eines Armes gelten in beiden Tarifen 80 Prozent, bei einem Arm bis oberhalb des Ellenbogens gelten im VIT 75 Prozent und im TOP-VIT 80 Prozent. Ein Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenkes wird mit 75 Prozent in beiden Tarifen angesetzt. Eine Hand wird im VIT mit 70 und im TOP-VIT mit 75 Prozent berücksichtigt. Ein Daumen liegt im VIT bei 30 und im TOP-VIT bei 35 Prozent, ein Zeigefinger bei 20 Prozent in beiden Tarifen und andere Finger bei 10 Prozent im VIT sowie 12 Prozent im TOP-VIT. Für sämtliche Finger einer Hand sieht nur der Tarif TOP-VIT insgesamt bis zu 75 Prozent vor. Bei einem Bein über der Mitte des Oberschenkels gelten in beiden Tarifen 80 Prozent, bis zur Mitte des Oberschenkels 75 Prozent, bis unterhalb des Knies 65 Prozent im VIT und 70 Prozent im TOP-VIT, bis zur Mitte des Unterschenkels 60 Prozent im VIT und 65 Prozent im TOP-VIT. Ein Fuß wird im VIT mit 50 Prozent und im TOP-VIT mit 60 Prozent berücksichtigt, eine große Zehe mit 8 Prozent im VIT und 15 Prozent im TOP-VIT, andere Zehen jeweils mit 5 Prozent in beiden Tarifen. Ein Auge wird mit 60 Prozent in beiden Tarifen bewertet, das Gehör auf einem Ohr mit 40 Prozent im VIT und 45 Prozent im TOP-VIT, Geruchs- und Geschmackssinn liegen im VIT jeweils bei 15 Prozent und im TOP-VIT jeweils bei 20 Prozent. Ein vollständiger Stimmverlust wird in beiden Tarifen mit 100 Prozent bewertet. Einige Organe sind nur im Tarif TOP-VIT in der Gliedertaxe enthalten: Eine einzelne Niere mit 25 Prozent, beide Nieren mit 100 Prozent, die Milz mit 10 Prozent (bei Kindern bis 13 Jahren 20 Prozent), die Gallenblase mit 10 Prozent, der Magen mit 20 Prozent, der Zwölf-Finger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm jeweils mit 25 Prozent und ein Lungenflügel mit 50 Prozent. Bei bereits vorgeschädigtem Auge wird das andere Auge in beiden Tarifen mit 100 Prozent bewertet und das Gehör auf einem Ohr bei Vorschädigung für das andere Ohr mit 80 Prozent. Ambulante Rehamaßnahmen erhält man im VIT nur, wenn ein Krankenhaustagegeld ab 25 Euro pro Tag versichert ist, dann werden 13 Euro pro Tag für maximal 12 Tage übernommen. Im TOP-VIT entspricht die Erstattung für ambulante Rehamaßnahmen dem KHT-Satz pro Tag. Beim Ambulanten Tagegeld sieht der VIT drei KHT-Sätze bis maximal 200 Euro nur bei Operationen mit Vollnarkose vor, während der TOP-VIT sowohl bei nicht chirurgischen Operationen oder Knochenbrüchen als auch bei Vollnarkosen drei KHT-Sätze und mindestens 200 Euro leistet. Arznei- und Hilfsmittel sind nur im TOP-VIT abgesichert. Für Behinderungsbedingte Mehraufwendungen gelten im VIT bis zu 3000 Euro und im TOP-VIT bis zu 50000 Euro. Eine Betreuung von Kindern, Nachhilfe und Haushaltshilfe zusätzlich zur Krankenhaustagegeldleistung ist nur im TOP-VIT bis zu 6 Monate ab dem ersten Tag mit 100 Euro pro Tag möglich. Eigenbehaltkosten bei vereinbartem KHT ab 25 Euro pro Tag betragen in beiden Tarifen 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage. Die Fahrradhelmklausel führt in beiden Tarifen zu 10 Prozent Mehrleistung. Fahrt- und Unterbringungskosten für einen Krankenbesuch werden nur im TOP-VIT bis maximal 500 Euro erstattet. Der Rücktransport ist in TOP-VIT weitergehend abgesichert, so sind dort Flugrückholungen ab einem voraussichtlich mindestens siebentägigen Krankenhausaufenthalt oder bei medizinischer Notwendigkeit vorgesehen, ebenso Mehrkosten für mitreisende Familienangehörige, die Versorgung von Haustieren für 1 bis 6 Wochen und Überführungskosten oder Bestattungskosten bei Tod im Ausland. Im VIT gibt es hierzu keine Regelungen. Das Genesungsgeld beträgt im VIT vom 101. bis zum 365. Tag 50 Prozent und im TOP-VIT vom 101. bis zum 500. Tag 100 Prozent. Das Komageld/Pflegegeld liegt im VIT ab dem achten Tag bei 100 Euro für maximal 12 Wochen, im TOP-VIT ab dem ersten Tag wöchentlich bei 200 Euro für bis zu 20 Wochen. Die Kosten für kosmetische Operationen inklusive Zahnbehandlung und Zahnersatz sind im VIT nur für Schneide- und Eckzähne bis 15000 Euro versichert, während sie im TOP-VIT für alle natürlichen Zähne bis 50000 Euro abgedeckt sind. Das Krankenhaustagegeld wird im VIT und TOP-VIT unterschiedlich lange gezahlt, nämlich im VIT längstens 4 Jahre (maximal 1000 Tage) und im TOP-VIT längstens 5 Jahre. Beide Tarife sehen ein Krankenhaustagegeld auch in Gemischten Instituten vor und leisten bei Schäden im Ausland doppelt für 21 Tage bis maximal 100 Euro pro Tag. Eine Kurbeihilfe bis 3000 Euro ist in beiden Tarifen enthalten. Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, einschließlich Schulungs- und Prüfungsgebühren, sind nur im TOP-VIT mit bis zu 2500 Euro versichert. Für Prothesen und die Anschaffung eines Blindenhundes sind im VIT bis zu 3000 Euro und im TOP-VIT bis zu 50000 Euro vorgesehen. Eine Psychologische Betreuung ist nur im TOP-VIT bis maximal 1000 Euro eingeschlossen. Die Rooming-In Leistung bei Kindern ist im VIT bis zur 10. Nacht mit 25 Euro und ab der 11. bis 100. Nacht mit 13 Euro pro Nacht versichert, im TOP-VIT werden 80 Euro pro Nacht ohne Höchstdauer gezahlt. Eine Sofortleistung bei Frakturen und Bänderissen beträgt in beiden Tarifen 200 Euro, während die Sofortleistung bei Schwerverletzungen im VIT bei 5000 und im TOP-VIT bei 10000 Euro liegt. Eine Sonderleistung beim Bau oder Kauf eines Eigenheims besteht nur im TOP-VIT, wenn der Erwerb oder Baubeginn erst danach eintritt. Die Sonderleistung für Waisen bei Tod der Eltern liegt im VIT bei bis zu 20000 Euro und im TOP-VIT bei bis zu 40000 Euro. Such-, Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten sind im VIT bis 20000 Euro und im TOP-VIT bis 50000 Euro abgesichert. Bei Tod in Öffentlichen Verkehrsmitteln sieht nur der TOP-VIT eine Leistung von bis zu 20000 Euro vor. Eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person im zweiten Jahr nach dem Unfall stirbt, ist nur im TOP-VIT enthalten. Die Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzung ist in beiden Tarifen vorhanden und sofort in voller Höhe fällig. Der Versicherungsschutz für das ungeborene Leben liegt in beiden Tarifen bei 25000 Euro. Eine Vorsorgeversicherung bei Eheschließung mit Verzicht auf Gesundheitsprüfung besteht nur im TOP-VIT, dort mit 100000 Euro Invalidität, 10000 Euro Todesfallschutz und 20 Euro KHT. Gleiches gilt für neugeborene und adoptierte Kinder unter 14 Jahren für 1 Jahr ab Adoption, ebenfalls mit Verzicht auf Gesundheitsprüfung im 1. Lebensjahr. Diese Vorsorge gilt im TOP-VIT auch für beitragsfreie Leistungen. Ein Verdienstausfall bei Selbstständigen wird nur im TOP-VIT mit 500 Euro berücksichtigt.
Welche Auswirkungen haben Krankheiten und Gebrechen?
In beiden Tarifen erfolgt bei Krankheiten und Gebrechen eine Leistungskürzung statt Invaliditätsgradminderung als Progressionsvorteil. Der Mitwirkungsanteil wird erst ab 50 Prozent angerechnet. Nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung oder Geiselnahme werden nur im TOP-VIT berücksichtigt, ohne Anrechnung bestehender Krankheiten.
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (ergänzende Einschlüsse)
Beide Tarife decken den Ausbruch von Infektionskrankheiten (unabhängig vom Übertragungsweg), die Einnahme schädlicher Stoffe/Nahrungsmittelvergiftungen ohne Höchstalter, geringfügige Hautverletzungen bei Anzeige innerhalb von 4 Wochen, Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere, den Verzicht auf eine Mindestinvalidität bei Infektionen, das Lenken von Fahrzeugen ohne gültigen Führerschein bis 18 Jahren, ein Passives Kriegsrisiko im VIT bis 21 Tage und im TOP-VIT vollständig, Psychische Reaktionen sowie die Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen. Im Tarif TOP-VIT zusätzlich versichert sind Fahrveranstaltungen (Stern-, Zuverlässigkeits-, Slalom- und Orientierungsfahrten), eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ohne Einschränkung, Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen oder Heilmaßnahmen (Nägel, Hühneraugen, Hornhaut), Herzinfarkt, Schlaganfall, Krampfanfälle und epileptische Anfälle, Impfschäden, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, Sonnenbrand oder -stich, sonstige Haut- und Schleimhautverletzungen und stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen. Strahlenschäden sind im VIT nur bei Röntgen- und Laserstrahlen versichert, im TOP-VIT uneingeschränkt. Auch die Teilnahme an Kartfahrten ist dort eingeschlossen. Eine Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- und Bewusstseinsstörung oder Straftaten bis 20000 Euro besteht nur im TOP-VIT. Trunkenheit ist im VIT nur bis 1,3 Promille abgesichert und Medikamente sind nicht erfasst, während TOP-VIT bis 1,6 Promille und Medikamente einschließt. Übermüdung und Erschrecken als Unfallursache, der Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern für Kinder bis 17 Jahre sowie Wundinfektion und Blutvergiftung sind ebenfalls nur im TOP-VIT versichert.
Was müssen Sie bei Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
In beiden Tarifen gilt eine Versehensklausel bei Berufswechsel und Hektarreduzierung.
Was ist nach einem Unfall zu beachten?
Im Tarif VIT besteht nach wie vor ein Erfordernis der unverzüglichen Unfallmeldung. Im Tarif TOP-VIT ist dieses Erfordernis gestrichen und es gibt keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch. Auch besteht dort keine Pflicht zu einer pauschalen Auskunftsermächtigung. Eine Leistung bei Verschollenheit ist im VIT nicht vorgesehen, im TOP-VIT aber schon. Die Meldefrist bei Unfalltod ist in beiden Tarifen gestrichen. Eine Operationspflicht ist nur im VIT noch gegeben. Im TOP-VIT wird ferner die Übernahme von Arztgebühren zur Begründung des Leistungsanspruchs ohne Höchstsatz zugesichert.
Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Im Tarif VIT gelten die üblichen Regelungen, während im TOP-VIT keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung vorgenommen wird und eine sonstige Versehensklausel greift.
Wann sind Leistungen fällig?
Im Tarif VIT müssen Invaliditäts-Anmeldung, Invaliditätseintritt, -Feststellung und -Geltendmachung jeweils innerhalb von 18 Monaten erfolgen. Für den Tarif TOP-VIT gelten jeweils 36 Monate. Eine Neufeststellung der Invalidität ist für den Versicherer bei TOP-VIT innerhalb von 24 Monaten und für den Versicherungsnehmer innerhalb von 36 beziehungsweise 60 Monaten möglich. Ein Vorschuss auf Invaliditätsleistung trotz laufendem Heilverfahren und fehlender Todesfallsumme kann nur im TOP-VIT bis maximal 10000 Euro gewährt werden.
Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Eine Außerkraftsetzung und Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit gilt im VIT für 1 Jahr, im TOP-VIT für 3 Jahre. Im TOP-VIT bezieht sich die Beitragsbefreiung auf alle VIT/TOP-VIT Privatsparten und erfolgt auch bei Todes- oder Invaliditätsfall. In beiden Tarifen ist eine Beitragsfreie Weiterführung bei Unfalltod des Versicherungsnehmers für zwei Versicherungsjahre vorgesehen. Eine Differenzdeckung ist in beiden Tarifen enthalten.
Damit stehen die beiden Tarife VIT und TOP-VIT der GVO Versicherung für eine umfassende Unfallabsicherung mit unterschiedlichen Leistungsumfängen zur Verfügung. Insbesondere der Tarif TOP-VIT beinhaltet deutlich erweiterte Deckungen für Kosten, Vorsorgeleistungen, Sonderleistungen bei Erkrankungen oder Fahrtveranstaltungen und eine umfassendere Absicherung bei verspäteter Unfallmeldung oder anderen Obliegenheiten. Wer umfangreichere Leistungen wünscht, findet im TOP-VIT daher einen entsprechend erweiterten Schutzumfang, während der VIT die wesentlichen Grundabsicherungen enthält.