Das sind die Leistungen und Tarifvarianten der GVO Versicherung für die Unfallversicherung mit Stand 2023. Nachfolgend werden alle Inhalte aus der vorliegenden Übersicht detailliert aufgeführt. Die GVO stellt hierfür zwei Tarife zur Verfügung: VIT und TOP-VIT. Beide Tarife unterscheiden sich in verschiedenen Leistungsbereichen.
Im Folgenden werden sämtliche Leistungen und Besonderheiten in den beiden Tarifen VIT und TOP-VIT dargelegt.
Was ist versichert?
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Allergische Reaktionen:
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Allmähliche Einwirkung von Gasen oder Stoffen
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VIT: bis 7 Tage
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TOP-VIT: bis 7 Tage und zusätzlich versichert auch bei Einwirkung über mehrere Stunden
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Bauch- und Unterleibsbrüche
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VIT: versichert
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TOP-VIT: versichert
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Begriff der Plötzlichkeit
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VIT: bis 7 Tage
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TOP-VIT: bis 7 Tage
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Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Erfrieren, Ertrinken und Ersticken
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In beiden Tarifen versichert
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Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Innovationsklausel / Bedingungsverbesserungen
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In beiden Tarifen vorhanden
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Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung
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In beiden Tarifen versichert
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Kosten für die Behandlung in einer Dekompressionskammer (unabhängig von Tauchrichtlinien)
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: bis 50000 Euro
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Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Sämtliche Eigenbewegungen / Kraftanstrengungen
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In beiden Tarifen versichert
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Tauchtypische Gesundheitsschäden
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In beiden Tarifen versichert
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Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
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Verbesserte Gliedertaxe
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Beide Tarife bieten eine prozentuale Entschädigung bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile und Sinnesorgane, jedoch mit unterschiedlichen Werten:
Körperteil/Sinnesorgan VIT TOP-VIT Arm 80% 80% Arm bis oberhalb des Ellenbogens 75% 80% Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenkes 75% 75% Hand 70% 75% Daumen 30% 35% Zeigefinger 20% 20% Andere Finger 10% 12% Sämtliche Finger einer Hand höchstens – 75% Bein über der Mitte des Oberschenkels 80% 80% Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 75% 75% Bein bis unterhalb des Knies 65% 70% Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 60% 65% Fuß 50% 60% Große Zehe 8% 15% Andere Zehe 5% 5% Auge 60% 60% Gehör auf einem Ohr 40% 45% Geruch 15% 20% Geschmack 15% 20% Vollständiger Stimmverlust 100% 100% Niere – 25% Beide Nieren – 100% Milz – 10% Milz bei Kindern bis 13 Jahren – 20% Gallenblase – 10% Magen – 20% Zwölf-Finger-/Dünn-/Dick-/End-Darm – je 25% Ein Lungenflügel – 50% -
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Vorschädigung
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Bei bereits vorgeschädigtem Auge: Für das andere Auge 100%
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Bei vorgeschädigtem Gehör auf einem Ohr: Für das andere Ohr 80%
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Ambulante Rehamaßnahmen
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VIT: 13 Euro pro Tag, maximal 12 Tage (nur wenn Krankenhaustagegeld ab 25 Euro pro Tag versichert)
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TOP-VIT: Tagessatz entspricht dem KHT-Satz pro Tag
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Ambulantes Tagegeld
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Bei VIT (nur bei Operationen mit Vollnarkose): 3 KHT-Sätze, maximal 200 Euro
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Bei TOP-VIT (auch bei nicht chirurgischen Operationen oder Knochenbrüchen): 3 KHT-Sätze, mindestens 200 Euro
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Zusätzlich bei TOP-VIT mit Vollnarkose: ebenfalls 3 KHT-Sätze, mindestens 200 Euro
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Arznei- und Hilfsmittel (Kosten für Versand und Zoll)
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
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VIT: bis 3000 Euro
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TOP-VIT: bis 50000 Euro
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Betreuung von Kindern, Nachhilfe und Haushaltshilfe (zusätzlich zum Krankenhaustagegeld)
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: bis 6 Monate ab 1. Tag, 100 Euro pro Tag
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Eigenbehaltkosten
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Bei beiden Tarifen: 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage (gilt nur, wenn ein Krankenhaustagegeld ab 25 Euro pro Tag versichert ist)
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Fahrradhelmklausel für Kinder und Erwachsene
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In beiden Tarifen 10% Mehrleistung
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Fahrt- und Unterbringungskosten für einen Krankenbesuch
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: maximal 500 Euro
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Rücktransport
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VIT: keine Regelung zur Flugrückholung
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TOP-VIT: Flugrückholung bei Krankenhausaufenthalt ab voraussichtlich 7 Tagen sowie wenn medizinisch notwendig, Mehrkosten auch für mitreisende Familienangehörige, Rücktransport oder Versorgung von Haustieren (1 bis 6 Wochen) und Überführungskosten oder Bestattungskosten bei Tod im Ausland
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Genesungsgeld
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VIT: 101. bis 365. Tag 50%
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TOP-VIT: 101. bis 500. Tag 100%
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Komageld / Pflegegeld
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VIT: ab 8. Tag 100 Euro, maximal 12 Wochen
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TOP-VIT: ab 1. Tag, wöchentlich 200 Euro, bis 20 Wochen
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Kosten für kosmetische Operationen inklusive Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
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VIT: nur Schneide- und Eckzähne bis 15000 Euro
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TOP-VIT: alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne) bis 50000 Euro
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Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
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VIT: längstens 4 Jahre (maximal 1000 Tage)
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TOP-VIT: längstens 5 Jahre
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Beide Tarife: Krankenhaustagegeld auch in Gemischten Instituten, sowie bei Schäden im Ausland doppelte Leistung für 21 Tage (maximal 100 Euro pro Tag)
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Kurbeihilfe
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In beiden Tarifen bis 3000 Euro
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Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, Schulungs- und Prüfungsgebühren
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: bis 2500 Euro
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Prothesen und Anschaffung eines Blindenhundes
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VIT: bis 3000 Euro
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TOP-VIT: bis 50000 Euro
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Psychologische Betreuung
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: maximal 1000 Euro
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Rooming-In Leistung bei Kindern
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VIT: bis zur 10. Nacht 25 Euro, ab 11. bis 100. Nacht 13 Euro pro Nacht
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TOP-VIT: 80 Euro pro Nacht ohne Höchstdauer
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Sofortleistung bei Frakturen und Bänderissen
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In beiden Tarifen 200 Euro
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Sofortleistung bei Schwerverletzungen
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VIT: 5000 Euro
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TOP-VIT: 10000 Euro
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Sonderleistung beim Bau oder Kauf eines Eigenheims
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VIT: keine Leistung
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TOP-VIT: Staffelung, wenn Erwerb oder Baubeginn nach Vertragsabschluss
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Sonderleistung für Waisen bei Tod der Eltern
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VIT: bis 20000 Euro
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TOP-VIT: bis 40000 Euro
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Such-, Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten
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VIT: bis 20000 Euro
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TOP-VIT: bis 50000 Euro
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Tod in Öffentlichen Verkehrsmitteln
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: bis 20000 Euro
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Todesfallleistung, wenn die versicherte Person im 2. Jahr nach dem Unfall stirbt
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Übergangsleistung
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In beiden Tarifen vorgesehen, mit Sofortleistung bei Schwerverletzung in voller Höhe
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Versicherungsschutz für das ungeborene Leben
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In beiden Tarifen 25000 Euro
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Vorsorgeversicherung bei Eheschließung (3 Monate, Verzicht auf Gesundheitsprüfung)
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VIT: nicht vorhanden
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TOP-VIT: 100000 Euro Invalidität, 10000 Euro Tod, 20 Euro KHT
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Vorsorgeversicherung für neugeborene und adoptierte Kinder (1 Jahr ab Adoption, Verzicht auf Gesundheitsprüfung im 1. Lebensjahr)
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VIT: nicht vorhanden
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TOP-VIT: 100000 Euro Invalidität, 10000 Euro Tod, 20 Euro KHT, gilt auch für beitragsfreie Leistungen
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Verdienstausfall bei Selbstständigen
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: 500 Euro
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Welche Auswirkungen haben Krankheiten und Gebrechen?
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Leistungskürzung statt Invaliditätsgradminderung
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Beide Tarife bieten einen Progressionsvorteil, das heißt keine reine Minderung des Invaliditätsgrades, sondern eine anteilige Leistungskürzung
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Mitwirkungsanteil
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In beiden Tarifen ab 50%
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Nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/Geiselnahme
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert (kein Abzug von Krankheiten oder Gebrechen)
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In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (ergänzende Einschlüsse)
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Ausbruch von Infektionskrankheiten (als versichertes Ereignis gilt der Ausbruch, unabhängig vom Übertragungsweg)
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In beiden Tarifen versichert
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Einnahme schädlicher Stoffe / Nahrungsmittelvergiftungen (ohne Höchstalter)
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In beiden Tarifen versichert
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Fahrveranstaltungen (Stern-, Zuverlässigkeits-, Slalom- und Orientierungsfahrten)
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Geistes- oder Bewusstseinsstörung
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VIT: nur Bewusstseinsstörung
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TOP-VIT: vollumfänglich versichert
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Geringfügige Hautverletzung bei Anzeige innerhalb von 4 Wochen
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In beiden Tarifen versichert
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Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen (Nägel, Hühneraugen, Hornhaut)
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Herzinfarkt / Schlaganfall / Krampfanfälle / epileptische Anfälle
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VIT: ohne Krampfanfälle
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TOP-VIT: alle genannten Ereignisse versichert
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Impfschäden
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere
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In beiden Tarifen versichert
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Kein Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
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VIT: nicht geregelt
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TOP-VIT: versichert
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Keine Mindestinvalidität für Infektionen
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In beiden Tarifen volle Leistung
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Lenken von Fahrzeugen ohne gültigen Führerschein (bis 18 Jahren)
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In beiden Tarifen versichert
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Passives Kriegsrisiko (inklusive Terroranschläge)
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VIT: bis 21 Tage
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TOP-VIT: unbegrenzt versichert
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Psychische Reaktionen
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In beiden Tarifen versichert
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Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen
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In beiden Tarifen versichert
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Sonnenbrand oder Sonnenstich
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Sonstige Haut- und Schleimhautverletzungen
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Strahlenschäden
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VIT: nur Röntgen- und Laserstrahlen
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TOP-VIT: vollständig versichert
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Teilnahme an Kartfahrten
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- und Bewusstseinsstörung sowie Straftaten
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: bis 20000 Euro
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Trunkenheit / Medikamente (bei Kfz-Gebrauch)
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VIT: versichert bis 1,3 Promille, keine Medikamentenregelung
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TOP-VIT: bis 1,6 Promille oder unter Medikamenteneinfluss
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Übermüdung und Erschrecken als Unfallursache
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern (Kinder bis 17 Jahren)
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Wundinfektion und Blutvergiftung
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Was müssen Sie bei Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
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Versehensklausel bei Berufswechsel und Hektarreduzierung
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In beiden Tarifen vorgesehen
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Was ist nach einem Unfall zu beachten?
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Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung
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VIT: besteht
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TOP-VIT: gestrichen (kein strenges Erfordernis)
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Geringfügig erscheinende Unfallfolgen
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In beiden Tarifen versichert
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Keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Keine Pflicht zu pauschaler Auskunftsermächtigung
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Leistung bei Verschollenheit
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VIT: nicht versichert
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TOP-VIT: versichert
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Meldefrist bei Unfalltod
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In beiden Tarifen gestrichen
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Streichung der Operationspflicht
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Übernahme von Arztgebühren zur Begründung des Leistungsanspruchs ohne Höchstsatz
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
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Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Sonstige Versehensklausel
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Wann sind Leistungen fällig?
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Invaliditäts-Anmeldung / -Eintritt / -Feststellung / -Geltendmachung
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VIT: jeweils 18 Monate
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TOP-VIT: jeweils 36 Monate
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Neufeststellung der Invalidität
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Für den Versicherer:
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VIT: nicht geregelt
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TOP-VIT: 24 Monate
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Für den Versicherungsnehmer:
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VIT: nicht geregelt
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TOP-VIT: 36 oder 60 Monate
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Vorschuss auf Invaliditätsleistung (trotz laufendem Heilverfahren, falls keine Todesfallsumme besteht)
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: maximal 10000 Euro
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Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
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Außerkraftsetzung und Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
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VIT: 1 Jahr
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TOP-VIT: 3 Jahre
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Beitragsbefreiung gilt gleichzeitig für alle VIT / TOP-VIT Privatsparten
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Beitragsbefreiung im Todes- oder Invaliditätsfall
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VIT: nicht vorgesehen
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TOP-VIT: vorgesehen
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Beitragsfreie Weiterführung bei Unfalltod des Versicherungsnehmers
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In beiden Tarifen für zwei Versicherungsjahre
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Differenzdeckung
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In beiden Tarifen vorgesehen
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