In der Elementarversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Wartezeit, Selbstbehalt:
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 14 Tagen ab Antragstellung (Wartezeit). Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Der vereinbarte Selbstbehalt beträgt 10 % des entschädigungspflichtigen Betrages, mindestens 500 €, höchstens 5.000 €. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Dokumentversion: 2019.06