In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Repräsentanten:
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Repräsentanten:
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
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