In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Anpassung der Prämie:
1. Grundsatz
Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
2. Prämienanpassungsklausel
a) Anpassung beim Versicherungssummenmodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Tausend € (Prämiensatz in Promille) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Dabei darf der geänderte Prämiensatz den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
b) Anpassung beim Quadratmetermodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche (Prämiensatz in €) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Dabei darf der geänderte Prämiensatz dem im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
c) Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12