Wird ein Hausrat-Vertrag der GVO Versicherung vorzeitig beendet, behält der Versicherer nur den Prämienanteil für die Zeit, in der Versicherungsschutz bestand – so viel steht in diesem Abschnitt zur Prämie bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. Erklärt wird außerdem, wie sich der Wegfall des versicherten Interesses, ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen und arglistige Täuschung auf die zu zahlende oder zu erstattende Prämie auswirken.
Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist, dass zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und über den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt ebenso, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, muss man die Prämie nur für die Zeit zahlen, in der man tatsächlich Versicherungsschutz hatte. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen bekommt man den Prämienanteil für die Zeit nach dem Widerruf zurück, unter bestimmten Voraussetzungen sogar mehr. Bei Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse gelten jeweils eigene Regeln dazu, bis wann dem Versicherer die Prämie zusteht oder ob er stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen kann.
Häufige Fragen
Wie viel Prämie muss ich bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags zahlen?
Dem Versicherer steht nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Was wird mir erstattet, wenn ich meinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Prämienanteil, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt – vorausgesetzt, er hat ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und Sie haben einem Beginn des Schutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt. Fehlt diese Belehrung, ist zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten, sofern Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, dann ist der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was passiert, wenn der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wird?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017