Wann die erste oder einmalige Prämie der GVO Versicherung in der Hausratversicherung fällig wird und was bei verspäteter Zahlung passiert, hängt vom vereinbarten Versicherungsbeginn ab: Gezahlt werden muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Zudem kann der Versicherer bei ausbleibender Zahlung vom Vertrag zurücktreten – außer der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste oder einmalige Prämie muss unmittelbar nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt werden; liegt dieser Zeitpunkt vor dem Vertragsschluss, gilt der Zeitpunkt nach dem Vertragsschluss. Wird nicht unverzüglich gezahlt, startet der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, muss die Prämie erst frühestens einen Monat nach dessen Zugang gezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer zurücktreten – es sei denn, der Versicherungsnehmer trägt keine Verantwortung für die Nichtzahlung.
Häufige Fragen
Wann muss ich die erste Prämie bezahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss, ist sie unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Bis wann muss ich zahlen, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, der Versicherer kann zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017