Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung versichert, also alle Sachen, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – ebenso Wertsachen und Bargeld, Einbaumöbel, Antennenanlagen, bestimmte Boote und Schirme sowie Haustiere. Ausdrücklich nicht versichert sind unter anderem Kraftfahrzeuge, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen und Hausrat von Mietern.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Auch Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird, ist versichert. Voraussetzung ist, dass er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind unter den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Werden ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in dessen Eigentum übergegangene Sachen durch den Mieter ersetzt – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht bei den selbstfahrenden Krankenfahrstühlen, Rasenmähern, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeugen genannt sind;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht bei den genannten Boots-, Surf- und Schirmgeräten aufgeführt sind;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung – also alles, was dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dient, einschließlich Wertsachen und Bargeld sowie bestimmter fest eingebauter oder angebauter Möbel, Boote, Schirme und Haustiere. Auch Hausrat, der bei einem Versicherungsfall aus der Wohnung entfernt wird, bleibt geschützt, während Gegenstände außerhalb der Wohnung nur über die Außenversicherung oder eine gesonderte Vereinbarung abgesichert sind. Bestimmte Sachen wie Kraftfahrzeuge, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen oder anderweitig versicherte Gegenstände zählen ausdrücklich nicht dazu. Elektronische Daten und Programme gelten nicht als Sachen und sind nur bei gesonderter Vereinbarung mitversichert.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch versichert, wenn ich ihn bei einem Schaden aus der Wohnung retten muss?
Ja. Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird, ist versichert, wenn er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Gehören Einbaumöbel und Einbauküchen zum versicherten Hausrat?
Ja, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung muss der Versicherungsnehmer nachweisen.
Sind Autos oder Boote über die Hausratversicherung abgedeckt?
Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat. Ausgenommen sind nur bestimmte ausdrücklich aufgeführte Gegenstände wie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte oder selbstfahrende Krankenfahrstühle, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
Sind meine elektronischen Daten und Programme mitversichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gelten nicht als Sachen. Die Kosten für ihre technische Wiederherstellung sind nur versichert, wenn es sich um ausschließlich privat genutzte Daten handelt und dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017