Bei der GVO Versicherung sind Hausratgegenstände in der Hausratversicherung über die Außenversicherung weltweit auch dann geschützt, wenn sie sich vorübergehend – also nicht länger als drei Monate – außerhalb des Versicherungsortes befinden. Der Schutz gilt für Eigentum des Versicherungsnehmers und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, umfasst besondere Regelungen für Ausbildung und Freiwilligendienste, Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren und ist auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 €, begrenzt.
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass diese Sachen Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird. Dies gilt für folgende Zwecke des Aufenthalts:
- zur Ausbildung
- zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes
- zur Ableistung eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
- zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Naturgefahren
Für Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 €, begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Hausratgegenstände auch dann, wenn sie sich vorübergehend – also bis zu drei Monaten – außerhalb der eigenen Wohnung befinden, und zwar weltweit. Für Personen, die etwa zur Ausbildung oder für einen Freiwilligendienst auswärts leben, gilt dieser Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten dabei besondere Voraussetzungen. Insgesamt ist die Entschädigung auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 €, begrenzt, wobei für Wertsachen und Bargeld zusätzliche Grenzen bestehen.
Häufige Fragen
Wie lange gelten Sachen außerhalb der Wohnung noch als vorübergehend versichert?
Versicherte Sachen sind weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Sind Gegenstände von Kindern während der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes mitversichert?
Ja. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, zu einem freiwilligen Wehrdienst, einem Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder dem Bundesfreiwilligendienst außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Wie hoch ist die Entschädigung bei der Außenversicherung maximal?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 €, begrenzt. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Besteht bei Naturgefahren auch außerhalb von Gebäuden Schutz?
Nein. Für Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017