Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung gelten für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Pelze oder Antiquitäten besondere Entschädigungsgrenzen: Grundsätzlich sind je Versicherungsfall 30 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wer Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks aufbewahrt, muss weitere Prozent- und Euro-Grenzen beachten – etwa für Bargeld, Sparbücher und Schmuck.
Versicherte Wertsachen
Zu den versicherten Wertsachen gehören:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte).
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter dem vorigen Punkt genannt sind.
- Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Als freistehende Wertschutzschränke weisen sie ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 30 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 5 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens 500,- €.
- Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere höchstens 5.000,- €.
- 25 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens 25.000,- €.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen gilt in dieser Hausratversicherung eine besondere Obergrenze: Je Versicherungsfall werden grundsätzlich 30 Prozent der Versicherungssumme ersetzt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bewahren Sie Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank auf, gelten zusätzlich niedrigere Prozent- und Euro-Grenzen – zum Beispiel für Bargeld, Sparbücher und Schmuck. Ein Wertschutzschrank muss dafür bestimmte Anforderungen an Anerkennung, Gewicht oder Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen in der Hausratversicherung entschädigt?
Je Versicherungsfall gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 30 Prozent der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was ändert sich, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Dann gelten niedrigere Grenzen: 5 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und Geldkartenbeträge (höchstens 500,- €), höchstens 5.000,- € für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sowie 25 Prozent der Versicherungssumme (höchstens 25.000,- €) für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Zählen alte Möbel zu den versicherten Antiquitäten?
Nein. Antiquitäten sind Sachen, die über 100 Jahre alt sind, jedoch ausdrücklich mit Ausnahme von Möbelstücken.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017