Bei der GVO Versicherung in der Hausratversicherung ist der Versicherungswert die Grundlage der Entschädigung und entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Wie sich die Versicherungssumme im Versicherungssummenmodell und im Quadratmetermodell errechnet, wann ein Unterversicherungsverzicht gilt und wie Versicherungssumme und Prämie jährlich an den Preisindex angepasst werden, ist hier festgelegt – inklusive eines Vorsorgebetrags von 10 Prozent und der Widerspruchs- und Kündigungsmöglichkeiten.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
Beim Versicherungssummenmodell soll die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen.
Beim Quadratmetermodell errechnet sich die Versicherungssumme aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme wird angepasst.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Unterversicherungsverzicht
Voraussetzungen:
Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
- die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet und
- nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wohnungswechsel:
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die genannten Voraussetzungen für die neue Wohnung vorliegen. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Widerspruch gegen Anpassung der Versicherungssumme:
Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme widerspricht und der für den Unterversicherungsverzicht vom Versicherer zum Zeitpunkt des Widerspruchs vorgegebene Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird. Dies hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Textform mitzuteilen.
Kündigung:
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Anpassung von Versicherungssumme und Prämie
Beim Versicherungssummenmodell wird die Versicherungssumme entsprechend der Entwicklung des Preisindexes angepasst.
Beim Quadratmetermodell erhöht oder vermindert sich der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadratmeter wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer mit der neuen Versicherungssumme bekanntgegeben.
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht beim Quadratmetermodell.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist die Basis für die Berechnung der Entschädigung und entspricht meist dem Neuwert, also dem Preis für die Wiederbeschaffung gleichwertiger neuer Sachen. Die Versicherungssumme richtet sich entweder nach dem Versicherungswert oder wird über den Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet und um 10 Prozent als Vorsorgebetrag erhöht. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Versicherungssumme und Prämie werden jährlich an den Preisindex angepasst, wobei der Versicherungsnehmer der Anpassung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen kann.
Häufige Fragen
Wie wird bei der Hausratversicherung der Wert der versicherten Sachen bestimmt?
Der Versicherungswert ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis gleichartiger Sachen. Sind Sachen im Haushalt nicht mehr verwendbar, gilt der erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Der Unterversicherungsverzicht gilt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die tatsächliche Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten entspricht, die Versicherungssumme den vom Versicherer vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter multipliziert mit der genannten Wohnfläche nicht unterschreitet und kein weiterer Hausratvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Ort besteht.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug?
Ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht geht auf die neue Wohnung über, wenn dort die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Wohnfläche größer, gilt er bis zur Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Quadratmeter, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Kann man der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung in Textform widersprechen; die rechtzeitige Absendung genügt. Die Anpassung wird dann nicht wirksam. Wird dabei der vom Versicherer vorgegebene Betrag pro Quadratmeter unterschritten, entfällt beim Quadratmetermodell zugleich der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017