Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Wer als Repräsentant an seiner Stelle handelt oder Bescheid weiß, wirkt sich damit unmittelbar auf die Rechtsstellung des Versicherungsnehmers aus.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt eine Person als Repräsentant für den Versicherungsnehmer, so wird dessen Wissen und Handeln so behandelt, als wäre es das des Versicherungsnehmers selbst. Der Versicherungsnehmer trägt also die Folgen dessen, was sein Repräsentant weiß oder tut.
Häufige Fragen
Wessen Verhalten muss sich der Versicherungsnehmer anrechnen lassen?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das Wissen eines Repräsentanten für den Versicherungsnehmer?
Ja, dem Versicherungsnehmer wird sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten seiner Repräsentanten zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017