Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder ein abstürzendes Luftfahrzeug, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub, durch Leitungswasser sowie durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Weitere Elementargefahren sind nur bei gesonderter Vereinbarung eingeschlossen. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Naturgefahren, und zwar Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren, soweit diese gesondert vereinbart sind
Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt eine Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren beschädigt, zerstört werden oder verloren gehen. Dazu gehören unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Elementargefahren sind nur dann versichert, wenn sie gesondert vereinbart wurden. Für Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie besteht dagegen kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in dieser Hausratversicherung abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser sowie durch die Naturgefahren Sturm und Hagel.
Sind alle Elementarschäden automatisch mitversichert?
Nein. Sturm und Hagel sind eingeschlossen. Weitere Elementargefahren sind nur dann versichert, soweit sie gesondert vereinbart wurden.
Zahlt der Versicherer bei Kriegsschäden?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden durch radioaktive Strahlung versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017