Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Ergänzend werden auch US-Sanktionen mit Bezug zum Iran berücksichtigt, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Diese Regelung gilt unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen.
Das gilt ebenso für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn ihm keine anwendbaren Sanktionen oder Embargos der EU oder Deutschlands im Weg stehen. Zusätzlich werden Sanktionen der USA gegen den Iran beachtet, allerdings nur dann, wenn ihnen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Stehen solche Sanktionen entgegen, greift der Versicherungsschutz insoweit und für diese Zeit nicht.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nicht, soweit und solange ihm direkt auf die Vertragsparteien anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Werden auch US-Sanktionen berücksichtigt?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt die Sanktionsklausel auch neben den anderen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Sie schränkt den Versicherungsschutz unabhängig von den anderen Regelungen ein, soweit Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017