Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der GVO Versicherung dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – möglich ist das bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versicherungsnehmer kann sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, während die Kündigung des Versicherers erst einen Monat nach Zugang wirksam wird.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform, hier auch Textform zulässig, zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform, hier auch Textform zulässig, zu kündigen.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, dürfen beide Seiten den Vertrag beenden – sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen und ist nur bis einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen möglich. Der Versicherungsnehmer kann sofort oder bis zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, während die Kündigung des Versicherers erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirkt.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann ist eine Kündigung nach dem Versicherungsfall möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
In welcher Form muss die Kündigung erklärt werden?
Die Kündigung muss in Schriftform erklärt werden; hier ist auch die Textform zulässig.
Wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann dagegen mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017