Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern – sie kann je nach Beitragssatz steigen oder sinken. Beim Versicherungssummenmodell wird der Prämiensatz pro Tausend Euro angepasst, beim Quadratmetermodell der Satz pro Quadratmeter Wohnfläche; in beiden Fällen darf der neue Satz den jeweils gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen. Wird die Prämie erhöht, hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken. Dies gilt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes. Betroffen ist auch der Teil der Prämie, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Prämienanpassungsklausel
Anpassung beim Versicherungssummenmodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Tausend € (Prämiensatz in Promille) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Dabei darf der geänderte Prämiensatz den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Anpassung beim Quadratmetermodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche (Prämiensatz in €) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Dabei darf der geänderte Prämiensatz den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Was bedeutet das konkret?
Zu Beginn jedes Versicherungsjahres kann sich die Prämie ändern – sie kann höher oder niedriger werden. Je nach Modell wird dabei entweder der Prämiensatz pro Tausend Euro oder der Satz pro Quadratmeter Wohnfläche angepasst, wobei der neue Satz den zum Änderungszeitpunkt gültigen Tarifprämiensatz nicht überschreiten darf. Erhöht der Versicherer die Prämie, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung in Textform kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich meine Hausratprämie ändern?
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken. Betroffen ist auch die Prämie für erweiterten Versicherungsschutz.
Wie hoch darf der Versicherer die Prämie anheben?
Der geänderte Prämiensatz darf den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen – das gilt sowohl beim Versicherungssummenmodell (Prämiensatz in Promille pro Tausend €) als auch beim Quadratmetermodell (Prämiensatz in € pro Quadratmeter Wohnfläche).
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung wirksam und muss in Textform erklärt werden.
Ab wann gilt eine erhöhte Prämie?
Die Erhöhung wirkt vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017