Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung ersetzt der Versicherer frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden sowie Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasserversorgung, Heizung, Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen, Wasserbetten und Aquarien. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge sowie Wasser aus Eimern oder Gießkannen.
Soweit Rohre bzw. Installationen zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden.
Bruchschäden
Ersetzt werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Voraussetzung ist, dass diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Außerdem ersetzt werden frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden nicht versichert durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Bruchschäden an Rohren und Installationen im Gebäude – etwa durch Frost – sowie Schäden am Hausrat, die entstehen, wenn Leitungswasser dort austritt, wo es nicht hingehört. Als Leitungswasser gelten auch Wasserdampf sowie bestimmte Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Naturereignisse wie Erdbeben oder Lawinen sowie Wasser aus Eimern, Gießkannen und anderen mobilen Behältnissen.
Häufige Fragen
Sind auch Frostschäden an der Heizung und an Armaturen abgedeckt?
Ja, ersetzt werden frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und vergleichbaren Teilen von Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen.
Zahlt die Versicherung, wenn nach einer Überschwemmung Wasser ins Haus dringt?
Nein. Schäden durch Überschwemmung, Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Witterungsniederschläge oder einen dadurch verursachten Rückstau sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Gilt der Aquarieninhalt als versichert, wenn das Aquarium ausläuft?
Nein. Für Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge davon entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist, leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten dagegen als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2017